In den meisten dualen Ausbildungsberufen wird Abschlussprüfung über die Ausbildungszeit gestreckt. Daher der Begriff gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Es werden zwei Teile im Laufe der Ausbildung absolviert. In der Regel findet die Teil 1 Prüfung, die zu 40% in das Gesamtergebnis einfließt, Mitte oder gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.

ACHTUNG: In einigen Ausbildungsberufen wurde die Gewichtung der Prüfungsteile geändert. Für Ausbildungsverträge, welche mit einem Ausbildungsbeginn nach dem 01. August 2021 abgeschlossen wurden, gilt folgende Gewichtung:

  • Teil 1: 30%
  • Teil 2: 70%

Die GAP ist Kammerangelegenheit. Die Schule hat keinen Einfluss auf die Zulassung, Prüfungstermine oder Prüfungsinhalte.

Die IHK Schleswig-Holstein informiert hier über die GAP.

Für den Beruf EEG (Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik) hier ein paar Informationen.